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Was wird urheberrechtlich geschützt?

Donnerstag, 7. Februar 2008 | Autor: admin2

Was wird geschützt?
Der Gegenstand des Urheberrechts ist geregelt in § 2 UrhG. Demnach sind gem. § 2 Abs. 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Darunter sind aus fotorechtlicher Sicht interessant:
Nr. 4 Werke der bildenen Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke,
Nr. 5 Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden,

Gem. 2 Abs. 2 UrhG setzt der urheberrechtliche Schutz voraus, dass es sich bei dem geschützten Objekt um ein Werk handelt. Ein Werk, welches urheberrechtlichen Schutz genießt liegt dann vor, wenn es sich um eine  persönliche geistige Schöpfung handelt. Dies ist eine Frage des konkreten Einzelfalles. Das Schutzobjekt muss ein geistige oder künstlerische Leistung und eine angemessene Schöpfungshöhe aufweisen. Es muss dabei die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommen, wobei schon die sog. “kleine Münze” gilt. Unter Umständen kann ein Werbeslogan schutzfähig sein.
Ohne urheberrechtlichen Schutz können keine Ausschließlichkeitsrechte bestehen. Schutz kann dann noch gegebenenfalls über die sog. verwandten Schutzrechte eingreifen. Dabei handelt es sich zwar nicht um künstlerische Arbeiten. Dennoch ist ein Schutz gewollt, z. B. für einfache Fotografien.
Urheberrecht ist das Recht des Urhebers an den von ihm geschaffenen Werk.  Es betrifft den Schöpfer einer geistigen Leistung und regelt dessen geistiges Eigentum. Geschützt wird die besondere Gestaltung des jeweiligen Werkes. Im Gegensatz dazu schützt z. B. das Geschmacksmusterrecht (auch “kleines Urheberrecht” genannt) den Form- und Farbsinn (z.B. von Textilmuster, Industriedesigns).
Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden. Es entsteht bereits im Moment der Schaffung des Werkes.

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Fotografie in der Medizin

Mittwoch, 6. Februar 2008 | Autor: admin2

Auch, und insbesondere, in der Medizin hat die Fotografie ihren Platz.
So dient z.B. die Endofotografie dazu, operationslose Diagnostik durchzuführen. Sie wird daneben in der Architekturfotografie eingesetzt, um innerhalb angefertigter Modelle Aufnahmen aus Augenhöhe herstellen zu können. Daneben hat, neben der normalen Fotografie auch die Röntgenfotografie (insbes. Computertomographie) ihren Platz in der Medizin.
Daneben gibt es für die klassische Fotografie zahlreiche medizinische Anwendungen. Sie wird beispielsweise eingesetzt im Rahmen von Portrait- und Profilaufnahmen in der Zahnmedizin, der Kieferorthopädie und der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie.
Die Fotografie dient hier als therapebegleitendes Dokumentationsmittel, wenn reprodizierbare Bedingungen vorliegen, was z.B. durch die Verwendung von Photostatgeräten ermöglicht wird.
Die Fotografie dient auch als Dokumentation für eventuelle Rechtsstreitigkeiten sowie der Kommunikation zwischen Ärzten oder einem Arzt und einem Labor.

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