Fotos eines Sachverständigengutachtens in Restwertbörse
Montag, 29. Dezember 2008 | Autor: admin
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 02.04.2008 (Az.: 5 U 242/07) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers eine KfZ-Versicherung Fotos eines Gutachters von einem Unfallfahrzeug, die sie von diesem in Papierform erhalten hat, digitalisiert und online im Rahmen einer Restwertbörse verwendet.
Dem klagenden Gutachter sprach das Gericht 5 Euro je Bild Schadensersatz zu und wich somit von den Empfehlungen "Bildhonorare 2006" der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ab, da vorliegend kein gravierender Verstoß, sondern lediglich eine Überschreitung von vertraglich zugesicherten Rechten erfolgte.
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